

Dass der Küchenherd wegen des Starkstroms nur von einem Elektriker angeschlossen werden darf, werden die meisten wissen. Was ist aber, wenn die alten Steckdosen nicht mehr gut aussehen – darf man kurzerhand neue einbauen? Wird oft gemacht, ist aber gesetzlich verboten. Das gilt auch für das Anschließen von Lampen oder die Installation von Lichtschaltern und Bewegungsmeldern. Grundsätzlich ist es Laien laut Niederspannungsanschlussverordnung (§13NAV) in Deutschland untersagt, elektrische Anlage, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen. Zwar werden Handwerker sicherlich kaum von jemandem angezeigt, wenn sie eine Lampe anschließen oder einen Bewegungsmelder installieren. Unterlaufen dabei aber Fehler, die Unfälle oder Schäden wie zum Beispiel eine Elektrobrand verursachen, kommt dafür keine Versicherung auf. Kommen sogar Menschen zu Schaden, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
(Quelle: DHZ Deutsche Handwerks Zeitung / Ausgabe 8 / 29.04.2022 / www.DHZ.net)
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